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- Nein zur Teilrevision der Gemeindeordnung
Geschätzte Stimmbürgerin
Geschätzter Stimmbürger
Danke für Ihr Interesse und dafür, dass Sie sich hier informieren. Gerne erklären wir Ihnen in kurzen Beschreibungen worum es geht und warum ein NEIN zu dieser Vorlage ausgesprochen wichtig ist:

Die Stadt Wetzikon muss ihre Gemeindeordnung überarbeiten bzw. revidieren.
Viele Änderungen sind von untergeordneter Relevanz und bestehen zum Teil lediglich aus Anpassungen an neue Anforderungen, die mit leichten Umformulierungen, Präzisierungen und marginalen, inhaltlich aber wenig verändernden Definitionen verbunden sind. Die SVP könnte all diesen übrigen Artikeln und Anpassungen problemlos zustimmen.
Da bei einer Gesetzesrevision jedoch nicht über einzelne Artikel, sondern nur über das Gesamtwerk demokratisch abgestimmt wird, ist es zwingend notwendig, die gesamte Teilrevision der neuen, vorliegenden Gemeindeordnung abzulehnen.
Im Speziellen ist jedoch Art. 10 „Fakultatives Referendum” zu betrachten, der als Erstes in der Synopse erscheint.
Mit dieser Änderung wird das heutige „Fakultative Referendum” für Beschlüsse des Parlaments über Geschäfte, bei denen die finanziellen Aufwendungen als neue einmalige Ausgaben 1'500'000 Franken oder jährlich wiederkehrende Ausgaben 400'000 Franken im Einzelfall nicht überschreiten, abgeschafft!
In der Stadt Wetzikon wurde das Instrument des fakultativen Referendums seit Einführung des Parlaments im Jahr 2014 eher zurückhaltend genutzt (Volksreferendum: bisher nie, Parlamentsreferendum: bisher drei Mal).
Die daraus resultierenden Urnenabstimmungen haben in allen Fällen zu einer Korrektur des Parlamentsentscheids geführt.
Konkret bedeutet diese Änderung, dass künftig weder das Parlaments- noch das Volksreferendum für Entscheidungen über Aufwendungen bis zu 1'500'000 Franken wiederkehrend oder 400'000 Franken einmalig ergriffen werden kann. Dies ist eine bedeutende Beschneidung der politischen und demokratischen Grundrechte des Volkes und muss deshalb unbedingt verhindert werden.
Der Stadtrat begründet sein Vorgehen damit, dass er in den genannten Beträgen
... eine Schwelle für Vorlagen mit geringen finanziellen Auswirkungen ...
einbauen will und damit den Stimmbürgern aktives demokratisches Mitwirken zukünftig untersagt. Die SVP betrachtet solche Beträge keineswegs als „finanziell gering” und wird alles daran setzen, die gutschweizerischen politischen Instrumente unverändert zu belassen. Warum sollte sich das Volk ein bestehendes Mitspracherecht verbieten lassen? Das dürfen wir nicht zulassen!
Die Beratung dieser Vorlage fand in der Parlamentssitzung vom 29. September 2025 statt. Das Parlament stimmte der bereinigten Teilrevision mit 19 zu 14 Stimmen zu. Die vollständige Debatte kann im Audioprotokoll hier nachgehört werden
Die SVP hat sich diesbezüglich zu dieser Änderung klar geäussert. Das Audioprotokoll kann hier nachgehört werden.
Die synoptische Darstellung, inklusive den Begründungen, können hier eingesehen werden. Der betreffende Artikel 10 befindet sich gleich zu Beginn (Seite 1 und 2)
Pro
Der Stadtrat begründet sein Vorgehen mit Argumenten wie:
- Diese Änderung führe zu einer höheren Effizienz, da damit Geschäfte mit geringen finanziellen Auswirkungen nicht mehr an die Urne kommen würden. Bei diesen Geschäften sei das Parlament für abschliessende Entscheide demokratisch legitimiert und es brauche keine korrigierende Möglichkeit durch die Stimmberechtigten (siehe Kommentar a).
- Mit der neuen Regelung können Steuergelder geschont werden, da jede Urnenabstimmung zusätzliche Sachaufwände zwischen 15’000 und 20’000 Franken sowie Personalkosten verursache (siehe Kommentar b).
Contra
Was sagen die SVP und die Minderheit des Parlaments zu dieser Haltung:
Kommentar zu a):
Um die Effizienz zu erhöhen, sollen Geschäfte nicht mehr an die Urne kommen? Würden wir das Stimm- und Wahlrecht abschaffen, wäre demnach die Effizienz am höchsten? Das mag sogar zutreffen und in einer Diktatur funktionieren, hat aber nichts mit einer Demokratie zu tun. Erprobte Prozesse und Mitspracherechte der Stimmbürger dürfen sicherlich nicht zugunsten von Effizienz aufgegeben werden.
Das Parlament sei für ... abschliessende Entscheidungen legitimiert ... und die Stimmbürger bräuchten sich da gar nicht einzumischen. Legitimation bedeutet jedoch nicht automatisch die Unterdrückung von Volksrechten, oder doch?
Kommentar zu b):
Umformuliert, in andern Worten, bedeutet dies:
... Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, jedes Mal wenn Sie Ihre bewährten, demokratischen Rechte wahrnehmen und zur Urne schreiten, kostet das Geld. Verzichten wir doch besser auf Abstimmungen - dann können wir ein paar Franken sparen. Ihr habts zwar nichts mehr zu sagen, aber wir haben mehr Geld zur Verfügung.
Die SVP sagt dazu:
Wenn das Parlament über solche Geschäfte neu abschliessend entscheidet, werden sowohl das fakultative Volksreferendum als auch das Parlamentsreferendum wesentlich eingeschränkt. Eine höhere Effizienz ist zwar grundsätzlich erstrebenswert, jedoch stellt die Mitbestimmung das höchste Gut einer Demokratie dar.
Einmalige Ausgaben bis 1'500'000 Franken sowie jährlich wiederkehrende Ausgaben bis 400'000 Franken sind erheblich und keinesfalls gering.
In der Stadt Wetzikon wurde das Instrument des fakultativen Referendums seit Einführung des Parlaments im Jahr 2014 eher zurückhaltend genutzt (Volksreferendum: bisher nie, Parlamentsreferendum: bisher drei Mal).
Die daraus resultierenden Urnenabstimmungen haben in allen Fällen zu einer Korrektur des Parlamentsentscheids geführt.
Ein klassiches Beispiel ist das Geschäft «Einführung von Tempo-30-Zonen in den Wohnquartieren» , das Kosten von 887’400 Franken verursacht hätte und dann bei der Urnenabstimmung vom 19. November 2023 deutlich abgelehnt wurde. Dies entgegen dem Antrag des Stadtrats und einer Mehrheit im Parlament!
Mit der vorliegenden Teilrevision der Gemeindeordnung hätte das Referendum damals nicht ergriffen werden können, sodass es nicht zu einer Urnenabstimmung gekommen wäre. Ein politischer Entscheid wäre umgesetzt worden, der nachweislich der überwiegenden Meinung des Stimmvolkes widerspricht.
Hier geht es zu den offiziellen Abstimmungsunterlagen vom 8. März 2026
SVP Wetzikon