Medienmitteilung vom 23. März 2026: Plakatierungswillkür und Plakatvandalismus in Wetzikon

Noch im Jahr 2024 wurde der SVP seitens der Stadt Wetzikon ausdrücklich bestätigt, dass das Plakatieren an Brückengeländern zulässig ist. Unter diesen Voraussetzungen hat sich die SVP Wetzikon auf die Wahlen vorbereitet. Für teures Geld liessen wir Plakate drucken und stellten sie mithilfe von ehrenamtlichen Helfern auf. Unser sichtbarer Wahlkampf ist nicht unbeachtet geblieben. Am 12. März 2026 hiess es seitens der Stadt plötzlich lapidar, man habe sich geirrt. Das Plakatieren an Brückengeländern sei doch nicht zulässig und die aufgestellten Plakate müssten sofort entfernt werden. Während laufendem Rennen werden die Spielregeln unvermittelt geändert. Cui bono?
Unsere Nachfrage ergab, dass der zugrundeliegende angebliche «Entscheid» des Stadtrats nicht in schriftlicher Form existiert. Das erstaunt sehr und weckt Zweifel an der Professionalität des Stadtrats. Die SVP Wetzikon hat Schritte unternommen, um den Eingriff der Exekutivmacht in den Wahlkampf auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüfen zu lassen. Unseres Erachtens verstösst die Stadt Wetzikon gegen das Verhältnismässigkeitsgebot, welches alle staatlichen Stellen bei ihrem Handeln zu beachten haben, sowie gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes. Mögliche rechtliche Risiken wie Schadenersatzforderungen von Betroffenen oder eine spätere Infragestellung der Wahlergebnisse werden ausgeblendet. Allerdings fehlen der SVP Wetzikon sowohl die Ressourcen als auch der Wille, sich weiter mit solchen Fragen anstelle der politischen Arbeit zu beschäftigen. Deshalb hat sie ihr zunächst gestelltes Gesuch um Ausstellung einer rekursfähigen Verfügung wieder zurückgezogen.
Der Wetziker Verwaltung machen wir ausdrücklich keine Vorwürfe. Falschauskünfte können vorkommen und die betreffenden Verwaltungsmitarbeiter bemühten sich in der Folge um eine pragmatische Vorgehensweise. Dass aber alle unsere lösungsorientierten Vorschläge (zum Beispiel die Ausstellung einer einmaligen Ausnahmebewilligung für die betroffenen Parteien ohne Präjudizwirkung) von der politisch verantwortlichen Stadträtin ignoriert wurden, verrät wenig demokratisches Gespür, dafür umso mehr Arroganz der Macht. Es liegt nahe, dass die günstige Gelegenheit genutzt wurde, um an der missliebigen SVP ein Exempel zu statuieren. Wer so vorgeht, beschädigt die Demokratie und verdient keine Wiederwahl in den Stadtrat. Wetzikon verkommt zur Bananenrepublik, wenn die Wähler am 12. April 2026 das Steuer nicht herumreissen und mehr bürgerliche Kompetenz in den Stadtrat wählen.
Doch nicht nur einer übergriffigen Exekutivmacht sind die Parteien ausgesetzt. Auch die Plakatvandalen treiben wieder ihr Unwesen. Die SVP Wetzikon musste bereits eine beträchtliche Anzahl von Plakaten neu aufstellen. Konsterniert stellen wir fest, dass dieses Mal auch die Grüne Partei stark von zerstörter Wahlwerbung betroffen ist. Wir verurteilen dieses undemokratische, feige Verhalten auf Schärfste, unabhängig davon, wer dadurch geschädigt wird. Besser zur Wahl gehen als Plakate zerstören!
SVP Wetzikon